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AGB

Webseite AGBs

 

1. Geltungsbereich der allgemeinen Veranstalterbedingungen

Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Musical Crew.

 

2. Eintritt, Gültigkeit

2.1. Der Eintritt in den Aufführungssaal setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus.

2.2. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Aufführung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

2.4. Bis zum Zahlungseingang ist die Musical Crew berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Zahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.

 

2A. Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit COVID-19

2a.1. Die Musical Crew beachtet die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19, um allen Zuschauern das damit angestrebte Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Die Musical Crew ist daher verpflichtet, daraus folgende Pflichten, Beschränkungen und Verhaltensregeln auch dem Karteninhaber aufzuerlegen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sich selbst unmittelbar vor der Veranstaltung über den aktuellen Stand zu informieren.

2a.2. Die Musical Crew kann dem Karteninhaber den Einlass in den Veranstaltungsort verweigern, sofern der Karteninhaber

  • nicht die nach Verordnungslage für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Nachweise mit sich führt und vorlegt;

  • nicht einen zur Überprüfung seiner Identität geeigneten Lichtbildausweis mit sich führt und vorlegt;

  • nicht zum Zwecke der behördlichen Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten seine Kontaktdaten angibt;

  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist.

2a.3. Die Musical Crew kann den Karteninhaber auch nach Einlass von der Veranstaltung ausschließen und des Veranstaltungsortes verweisen, sofern der Karteninhaber auch nach Aufforderung durch das Veranstaltungspersonal zur Einhaltung der im Veranstaltungsort geltenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben gegen diese verstößt.

2a.4. Sofern die Musical Crew nach Ziffern 2a.2 und/oder 2a.3 berechtigt ist, dem Karteninhaber den Einlass zu verweigern oder den Karteninhaber von der Veranstaltung auszuschließen, sind Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Karteninhabers ausgeschlossen.

 

 

3. Haftungsbeschränkung

3.1. Die Musical Crew, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

3.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Musical Crew, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

4. Hausordnung, Verhalten im Veranstaltungsort

4.1. Die in diesen AVB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes angeordnet werden.

4.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in den Veranstaltungsort ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen. Die Musical Crew ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

4.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes ist untersagt.

4.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

4.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.

4.6. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann die Musical gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

5. Beginn / Einlass

5.1. Der Veranstaltungsort wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

5.2. Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

5.3. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung.

 

6. Änderungen von Vorstellungszeiten / Besetzung

Die Musical Crew behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern.

 

7. Ton-, Foto-  und Filmaufnahmen

7.1. Im Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Theatergesellschaft festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.

7.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von der Musical Crew eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

7.3. Die Musical Crew ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

 

 

8. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

11.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von der Musical Crew unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

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